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Vorlage: Interne KI-Richtlinie für Ihr Unternehmen

Von der Redaktion sensible-ki.de (neXenio GmbH) · Veröffentlicht 16.10.2026 · Aktualisiert 16.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Warum eine KI-Richtlinie sinnvoll ist, was hineingehört und eine kopierbare Vorlage mit zehn Abschnitten – zum Anpassen für Mittelstand und Verwaltung.

Ohne klare Regeln entscheidet jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter selbst, was in ein KI-Werkzeug eingegeben wird. Das führt zu Schatten-KI: private Konten, kostenlose Dienste, unbekannte Datenflüsse. Eine interne KI-Richtlinie schafft Orientierung, entlastet Führungskräfte und liefert einen Nachweis, dass Ihr Unternehmen seine Organisationspflichten ernst nimmt – etwa die Pflicht zur Förderung von KI-Kompetenz nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung.

Was eine gute KI-Richtlinie leistet

  • Sie ist kurz. Zwei bis vier Seiten werden gelesen, zwanzig nicht. Details gehören in Anlagen.
  • Sie sagt, was erlaubt ist, nicht nur, was verboten ist. Wer nur Verbote liest, weicht auf private Werkzeuge aus.
  • Sie unterscheidet Datenklassen. Ob öffentliche Texte oder Kundendaten eingegeben werden, ist der wichtigste Unterschied.
  • Sie benennt Verantwortliche und einen Weg, neue Werkzeuge zu beantragen.
  • Sie wird gepflegt. KI-Angebote und Rechtslage ändern sich; ein jährlicher Überprüfungstermin genügt meist.

So gehen Sie vor

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge werden schon genutzt – offiziell und inoffiziell? Eine anonyme Kurzumfrage hilft.
  2. Datenklassen festlegen: Orientieren Sie sich an Ihrer bestehenden Klassifizierung (öffentlich, intern, vertraulich, streng vertraulich).
  3. Werkzeuge freigeben: Prüfen Sie Anbieter anhand von AVV, Datenstandort und Trainingsnutzung (siehe 5 Schritte zur DSGVO-konformen KI).
  4. Vorlage anpassen: Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern und streichen Sie, was nicht passt.
  5. Beteiligen: Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheit, Geschäftsführung und – falls vorhanden – Betriebsrat einbeziehen.
  6. Einführen und schulen: Kurze Einweisung, Ablage an einem festen Ort im Intranet, Ansprechperson benennen.

Vorlage zum Kopieren

Die folgende Vorlage ist ein Ausgangspunkt. Sie ist bewusst allgemein gehalten und muss an Ihr Unternehmen angepasst werden. Platzhalter stehen in eckigen Klammern.

Vorlage: Interne KI-Richtlinie
INTERNE KI-RICHTLINIE – [Firmenname]
Version [1.0] · Gültig ab [Datum] · Verantwortlich: [Name/Funktion]

1. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH
Diese Richtlinie regelt den Einsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) in [Firmenname]. Sie gilt für alle Beschäftigten, freie Mitarbeitende und Dienstleister, die für uns arbeiten – unabhängig davon, ob ein Werkzeug fest installiert, in einem Browser genutzt oder in andere Software eingebettet ist.

2. FREIGEGEBENE WERKZEUGE
2.1 Es dürfen ausschließlich die in der Anlage „Freigegebene KI-Werkzeuge“ aufgeführten Dienste für dienstliche Zwecke genutzt werden.
2.2 Private Konten oder nicht freigegebene Dienste (auch kostenlose Versionen) dürfen nicht für dienstliche Inhalte verwendet werden.
2.3 Neue Werkzeuge werden bei [IT / KI-Verantwortliche/r] beantragt und vor der Nutzung geprüft (Datenschutz, Informationssicherheit, Vertragslage, KI-Verordnung).

3. DATENKLASSEN – WAS DARF IN EIN KI-WERKZEUG?
- Öffentliche Informationen: erlaubt in allen freigegebenen Werkzeugen.
- Interne Informationen (z. B. interne Konzepte): nur in Werkzeugen mit Auftragsverarbeitungsvertrag und ohne Training mit unseren Eingaben.
- Personenbezogene Daten: nur in Werkzeugen, die dafür ausdrücklich freigegeben sind; Eingaben sind auf das Notwendige zu beschränken, wo möglich zu pseudonymisieren.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), Geschäftsgeheimnisse der Stufe „streng vertraulich“, Zugangsdaten und Quellcode mit Geheimnissen: nicht erlaubt, außer das Werkzeug ist dafür ausdrücklich freigegeben.

4. MENSCHLICHE VERANTWORTUNG
4.1 Ergebnisse von KI-Systemen sind Entwürfe. Die nutzende Person bleibt für Inhalt, Richtigkeit und Verwendung verantwortlich.
4.2 Entscheidungen mit rechtlicher oder erheblicher Wirkung für Personen (z. B. Bewerberauswahl, Kündigung, Kreditentscheidung) dürfen nicht allein auf Grundlage von KI-Ausgaben getroffen werden.
4.3 Quellen, Zahlen und Zitate aus KI-Ausgaben sind vor Weitergabe zu überprüfen.

5. TRANSPARENZ UND KENNZEICHNUNG
5.1 Wo Kunden oder Externe mit einem KI-System interagieren (z. B. Chatbot), ist dies deutlich kenntlich zu machen.
5.2 KI-generierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen oder Ereignissen ähneln, werden nach Vorgabe von [Kommunikation / Recht] gekennzeichnet.

6. URHEBERRECHT UND GEHEIMNISSCHUTZ
6.1 Fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte werden nur eingegeben, wenn die Nutzung erlaubt ist.
6.2 Prüfen Sie Ausgaben auf erkennbare Übernahmen fremder Inhalte, bevor sie veröffentlicht werden.

7. VERBOTENE ANWENDUNGEN
Nicht gestattet sind insbesondere: Emotionserkennung von Beschäftigten, Bewertung von Personen anhand ihres Sozialverhaltens, heimliche Überwachung sowie jede andere nach Art. 5 der KI-Verordnung verbotene Praxis.

8. KI-KOMPETENZ UND SCHULUNG
Alle Beschäftigten, die KI nutzen, erhalten vor der ersten Nutzung und danach [jährlich] eine Einweisung zu Funktionsweise, Grenzen, Risiken (z. B. falsche Ausgaben, Vorurteile) und zu dieser Richtlinie. Die Teilnahme wird dokumentiert.

9. MELDEPFLICHT BEI VORFÄLLEN
Datenpannen, Fehlverhalten eines KI-Systems oder Verstöße gegen diese Richtlinie sind unverzüglich an [Datenschutzbeauftragte/r / IT-Sicherheit] zu melden. Meldende Personen haben keine Nachteile zu befürchten.

10. MITBESTIMMUNG UND INKRAFTTRETEN
Der Betriebsrat wurde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben beteiligt [ja/nein/entfällt]. Die Richtlinie wird mindestens [jährlich] überprüft und bei Änderungen der Rechtslage oder der eingesetzten Werkzeuge angepasst.

Anlage A: Freigegebene KI-Werkzeuge (Name · Zweck · erlaubte Datenklassen · Verantwortliche/r)
Anlage B: Ansprechpartner (KI-Verantwortliche/r, Datenschutzbeauftragte/r, IT-Sicherheit)

Hinweise zur Anpassung

  • Betriebsrat: Führen Sie KI-Werkzeuge ein, mit denen sich Verhalten oder Leistung von Beschäftigten auswerten lässt, kann Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greifen. Klären Sie das vor der Einführung.
  • Branchenregeln: Berufsgeheimnisträger (z. B. Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte), Betreiber kritischer Infrastrukturen und Unternehmen mit Kundenvorgaben (z. B. Automobilzulieferer) haben oft strengere Anforderungen.
  • Hochrisiko-Anwendungen: Wenn Sie KI im Personalwesen, bei Kreditentscheidungen oder in ähnlich sensiblen Bereichen einsetzen wollen, reicht diese Richtlinie nicht aus. Machen Sie dazu zuerst den AI-Act-Selbstcheck.
  • Eigenentwicklungen: Entwickeln Sie selbst KI-Systeme, kommen Anbieterpflichten hinzu, die hier nicht abgedeckt sind.

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